Haftpflichtschaden · Unfallgutachten

Unfallgutachten nach einem Haftpflichtschaden

Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Mit einem unabhängigen Schadensgutachten setzen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig durch – die Kosten trägt in der Regel die Gegenseite.

Unabhängiges Unfallgutachten – Ihre beste Absicherung

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, hat Anspruch auf vollständigen Ersatz seines Schadens. Was „vollständig“ bedeutet, legt jedoch nicht die gegnerische Versicherung fest, sondern ein unabhängiges Kfz-Gutachten. Als freies Kfz-Sachverständigenbüro aus Ortenberg ermitteln wir Ihren Schaden neutral, nachvollziehbar und gerichtsfest – damit keine Position vergessen oder zu niedrig angesetzt wird.

Freie Gutachterwahl: Sie entscheiden, nicht die Versicherung

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst beauftragen. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag. Wir dagegen sind ausschließlich Ihnen verpflichtet und unabhängig von Versicherungen, Werkstätten und Autohäusern.

Was unser Schadensgutachten enthält

  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben – inklusive Ersatzteilen, Lohn und Lackierung
  • Merkantile Wertminderung: der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur als Unfallwagen erleidet
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden
  • Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Lückenlose Fotodokumentation aller Schäden
  • Abgrenzung von Vorschäden, damit die Versicherung nichts kürzen kann

Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Sind Sie nicht der Unfallverursacher, gehören die Gutachterkosten zu Ihrem Schaden und werden in der Regel vollständig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Bei einer Mithaftung kann sich der Anspruch anteilig verringern; dazu beraten wir Sie offen vor der Beauftragung.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei sehr kleinen Schäden – die Rechtsprechung sieht die sogenannte Bagatellgrenze meist bei rund 750 Euro – genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ob Ihr Schaden darüber liegt, lässt sich mit bloßem Auge selten sicher sagen: Hinter einem leicht eingedrückten Stoßfänger verbergen sich häufig beschädigte Halter, Sensoren oder Träger. Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Sie sinnvoll ist.

Schnell vor Ort – in der ganzen Region

Einen Besichtigungstermin erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in Ihre Werkstatt – in Ortenberg, Büdingen, Nidda, Schotten, Gedern, Ranstadt, Glauburg, Altenstadt, Limeshain, Gelnhausen, Erlensee sowie im gesamten Wetteraukreis, Vogelsbergkreis und Main-Kinzig-Kreis bis nach Frankfurt am Main. Das fertige Gutachten senden wir auf Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt.

Unfall gehabt?

Wir helfen sofort – telefonisch oder per WhatsApp.

Auf einen Blick

  • Termin meist binnen 24 Std.
  • Besichtigung bei Ihnen vor Ort
  • Direktabrechnung mit der Versicherung
  • Versand an Versicherung oder Anwalt
  • Unabhängiger Sachverständiger

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Fragen zum Unfallgutachten

Häufige Fragen

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten dafür gehören in der Regel zum ersatzfähigen Schaden.

Was soll ich direkt nach dem Unfall tun?

Unfallstelle sichern, kein Schuldeingeständnis abgeben, Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen notieren und Fotos machen. Danach rufen Sie uns an – um den Rest kümmern wir uns.

Darf ich meine Werkstatt frei wählen?

Ja. Sie entscheiden, wo und ob Sie reparieren lassen. Auf Grundlage des Gutachtens können Sie den Schaden alternativ auch ohne Reparatur abrechnen lassen.

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